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Teilnahmebedingungen für das Flughafen Stuttgart Gewinnspiel „Ostern“

1. Gewinnspiel

(1)
Das Gewinnspiel wird von der Flughafen Stuttgart GmbH (FSG) Flughafenstraße 32, 70629 Stuttgart durchgeführt.
(2)
Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook, d.h. es wird von Facebook weder gesponsert noch organisiert noch sonst in irgendeiner Weise unterstützt. Die Teilnahmebedingungen sowie sonstige Informationen zu diesem Gewinnspiel werden ausschließlich von der Flughafen Stuttgart GmbH zur Verfügung gestellt. Die Geltendmachung irgendwie gearteter Ansprüche bezüglich des Gewinnspiels gegenüber Facebook ist daher ausgeschlossen. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden im Hinblick auf das Gewinnspiel sind an die Flughafen Stuttgart GmbH unter oben genannter Adresse zu richten.
(3)
Das Gewinnspiel startet am Sonntag, den 04.04.2021 und endet am Montag, den 05.04.2021 um 23:59 Uhr (MEZ). Entscheidend für die Rechtzeitigkeit der Teilnahme ist der Zeitpunkt, in dem der Gewinnspiel-Post auf der Facebook-Seite kommentiert wurde. Sofern es hierbei zu technischen Problemen bei Facebook kommt, übernimmt die Flughafen Stuttgart GmbH dafür keine Verantwortung. Der Beitrag kann dann für die Teilnahme leider nicht berücksichtigt werden.
(4)
Die Flughafen Stuttgart GmbH verlost unter den Kommentaren mit der richtigen Antwort auf die Gewinnspielfrage, die im Zeitraum der Gewinnspiellaufzeit eingehen, 3 x 1 Überraschungspaket vom Flughafen Stuttgart.
(5)
Die Information über die Teilnahme am Gewinnspiel können Nutzer via Facebook teilen. Hierbei entscheiden die User selbst, wer diese Information sehen darf.

2. Teilnahme

(1)
Ein Teilnehmer nimmt am Gewinnspiel teil, indem er den Facebook-Post kommentiert. Dabei muss die Gewinnspielfrage richtig beantwortet werden. Eine wirksame Teilnahme am Gewinnspiel setzt voraus, dass sein Facebook-Account, mit dem er kommentiert, einer echten Person zuzuordnen ist und eine Kontaktaufnahme mit einer Direktnachricht via Facebook möglich ist. Die Nutzungsbedingungen von Facebook sind dabei zu beachten.
(2)
Teilnahme- und gewinnberechtigt sind alle Personen ab 18 Jahren.
(3)
Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder bei Manipulationen behält sich die Flughafen Stuttgart GmbH das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden. Darüber hinaus behält sich die Flughafen Stuttgart GmbH vor, einzelne Facebook-Fans von der Flughafen Stuttgart GmbH Fan-Liste zu löschen, sofern die Profilbilder oder der Nutzername gegen die Nutzungsbedingungen von Facebook verstoßen, weil sie z.B. verabscheuungswürdige, bedrohliche oder pornografische Inhalte enthalten oder zu Gewalt auffordern. In diesem Fall sind die Nutzer vom Gewinnspiel ausgeschlossen.
(4)
Ein Anspruch auf Teilnahme am Gewinnspiel besteht nicht. Die Teilnahme beginnt mit dem Absetzen eines Kommentars unter dem Gewinnspiel-Post auf Facebook. Für die Teilnahme über Facebook wird ein aktiver Account für das Netzwerk benötigt. Bitte beachten Sie die für Facebook geltenden Nutzungsbedingungen.
(5)
Jeder Teilnehmer kann nur einmal teilnehmen. Bei mehrfachen Kommentaren derselben Person nimmt der Teilnehmer mit dem Kommentar teil, der als Erstes im Wettbewerbszeitraum gepostet wurde.
(6)
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und kann jederzeit widerrufen werden.
(7)
Durch das Kommentieren des Gewinnspielposts erklärt der Teilnehmer ausdrücklich sein Einverständnis mit den Regeln des Gewinnspiels.
(8)
Mitarbeiter der Flughafen Stuttgart GmbH und deren Angehörige sowie Mitarbeiter der Tochterfirmen und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
(9)
Die Flughafen Stuttgart GmbH behält sich vor, einzelne Kommentare und ggf. Bilder, die gegen die Nutzungsbedingungen von Facebook verstoßen, weil sie z.B. verabscheuungswürdige, bedrohliche oder pornografische Inhalte enthalten oder zu Gewalt auffordern, an Facebook zu melden. In diesem Fall sind die Nutzer vom Gewinnspiel ausgeschlossen.

3. Durchführung und Abwicklung

(1)
Der Preis wird unter allen Teilnehmern verlost, die unter dem Facebook-Post kommentieren und die Gewinnspielfrage richtig beantwortet haben. Der Gewinn ist nicht übertragbar. Der Gewinner wird nach Ablauf des Gewinnspiels schriftlich per Facebook-Direktnachricht benachrichtigt. Der Gewinner willigt ein, dass er direkt über Facebook vom Gewinn benachrichtigt werden darf.
(2)
Die Bekanntgabe des Gewinners erfolgt ohne Gewähr.
(3)
Der Gewinner wird nach Ablauf des Gewinnspiels von der Flughafen Stuttgart GmbH via Facebook-Direktnachricht benachrichtigt. Bei der Benachrichtigung der Gewinner via Facebook-Direktnachricht werden folgende personenbezogenen Daten erfragt: Vor- und Nachname, Anschrift sowie Geburtsdatum. Beide letzteren für das Versenden des an die Gewinner und um die Volljährigkeit der Teilnehmer zu überprüfen. Der Gewinner wird in der Direktnachricht anschließend dazu aufgefordert den Gewinn per Mail zu bestätigen und die notwendigen personenbezogenen Daten an die E-Mail-Adresse socialmedia@stuttgart-airport.com zu senden. Jeder Teilnehmer erklärt sich hierzu mit der Teilnahme an diesem Gewinnspiel einverstanden.
(4)
Der Gewinner ist verpflichtet, die Annahme des Gewinns unverzüglich nach Benachrichtigung über den Gewinn – spätestens jedoch 3 Tage nach der Benachrichtigung mit der Information über den Gewinn zu bestätigen. Andernfalls verfällt der Gewinn ersatzlos.
Die Rückbestätigung ist telefonisch, per Email, als Facebook-Direktnachricht vorzunehmen bei:
Flughafen Stuttgart GmbH
Abteilung Unternehmenskommunikation
Kennwort: Flughafen Stuttgart – Ostergewinnspiel
Telefon: 0711-948 3753; Fax: 0711-948 2362
Email: socialmedia@stuttgart-airport.com
(5)
Die Flughafen Stuttgart GmbH behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angaben von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht die Flughafen Stuttgart GmbH insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und / oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht (mehr) gewährleistet werden kann.
(6)
Eine Barauszahlung des Gewinnwertes und ein Umtausch sind ausgeschlossen. Der Gewinn ist nicht übertragbar. Die Flughafen Stuttgart GmbH behält sich vor, den Preis durch einen gleichwertigen zu ersetzen.
(7)
Es gilt deutsches Recht ohne die Verweisnormen des Internationalen Privatrechts. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


4. Haftung

Die Flughafen Stuttgart GmbH haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Gesellschaft, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter – weder vorsätzlicher noch grob fahrlässiger – Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für von der Flughafen Stuttgart GmbH, den jeweiligen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Im Übrigen ist die Haftung der Flughafen Stuttgart GmbH ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt auch für etwaige Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche des Teilnehmers bei vorzeitiger Beendigung des Gewinnspiels.

 

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