Hinweis für Passagiere:
Bitte beachten Sie die geltenden Bestimmungen rund um Ihre Flugreise: Zur Passagierinformation
Bitte beachten Sie die geltenden Bestimmungen rund um Ihre Flugreise: Zur Passagierinformation
Bitte beachten Sie dazu die aktuell gültigen Reise- und Hygienebestimmungen.
Weniger ist mehr – möglichst viel sollte ins Reisegepäck. Übergepäck wird extra berechnet. Handgepäck besteht aus einem kleinen Gepäckstück, das in die Flugzeugkabine mitgenommen werden kann. Ob Ihr Handgepäck die zulässige Größe nicht überschreitet, können Sie an eigens dafür aufgestellten Vorrichtungen neben den Check-in-Schaltern prüfen. Bitte informieren Sie sich über abweichende Gepäckbestimmungen direkt auf der Internetseite Ihrer Fluggesellschaft.
Informieren Sie sich bitte vorab über gefährliche Güter und verbotene Gegenstände. Außerdem gelten die Gepäckbestimmungen der Airlines sowie die Zollvorschriften des Ziellandes.
Flüssigkeiten dürfen nur in Behältern von bis zu 100 Milliliter im Handgepäck mitgeführt werden. Sie gehören in einen durchsichtigen, 1-Liter-Zipbeutel. Größere Mengen kommen ins Reisegepäck.
Süße und herzhafte Aufstriche (Frischkäse, Erdnussmus, Honig, Marmelade, Leberwurst, etc.) gelten als Flüssigkeiten und unterliegen der 100 ml-Beschränkung. Aufstriche auf Broten im Proviant sind erlaubt.
Babynahrung kann in der für die Reisedauer benötigten Menge mitgeführt werden.
Bei Batterien, Akkus und Powerbanks bitte die Gefahrgutvorschriften beachten.
Camembert und andere Weichkäsesorten gelten als Flüssigkeiten und müssen in größerer Menge als 100 g ins Reisegepäck. Parmesan und andere feste Käsesorten können ins Handgepäck.
Feststoffdeos unterliegen keinen Beschränkungen. Bei Sprays oder flüssigen Deos gilt die 100-ml-Grenze.
Die E-Zigarette kann ins Handgepäck, zwei Akkus dazu sind erlaubt. Bei Liquid-Produkten gilt die 100-ml-Grenze. Ist die E-Zigarette noch mit Liquid gefüllt, kommt die ganze Zigarette in einen 1-Liter-Zipbeutel.
Ein Feuerzeug/eine Streichholzschachtel pro Person ist im Handgepäck erlaubt, an der Kontrolle vorzeigen. Besonderheiten bei den Flüssigkeits- und Gepäckbestimmungen für Sturm- und Benzinfeuerzeuge beachten.
Getränke in größeren Mengen als 100 ml sind nicht erlaubt. Leere Getränkeflaschen oder Thermobecher können hingegen mitgeführt werden.
Die Wasen-Andenken sind im Handgepäck verboten, die Mitnahme im Reisegepäck sollte mit der Airline geklärt werden.
Bei einigen Kleidungsstücken kann es zu einer Nachkontrolle kommen, z.B. bei Schuhen, Gürteln, religiösen Kopfbedeckungen.
Lipgloss ist eine Flüssigkeit, also nicht mehr als 100 ml im Handgepäck erlaubt. Lippen(pflege)stifte sind nicht eingeschränkt.
Die 100-ml-Grenze gilt auch für flüssige Lebensmittel wie Öle, Joghurt, Suppen und vieles mehr. Das betrifft auch Salate, die mit einer größeren Menge Flüssigkeit angemacht sind (z.B. Kartoffel-, Nudel- oder Fleischsalat)
Flüssige Medikamente können in der für die Reisedauer benötigten Menge mitgeführt werden. Am besten ein Attest als Nachweis für den Bedarf mitführen.
Nadeln aller Art − Steck-, Stopf- oder Stricknadeln sind im Handgepäck erlaubt.
Für Öle und Crèmes gilt die 100-ml-Grenze. Größere Mengen müssen ins Reisegepäck.
Puder ist ein Feststoff, darf also mitgeführt werden. Bei Flügen in die USA bitte besondere Regelungen beachten.
Quark, Joghurt und ähnliche Produkte gelten als Flüssigkeiten mit entsprechender Einschränkung.
Bei Batterien, Akkus und Powerbanks bitte die Gefahrgutvorschriften beachten. An der Sicherheitskontrolle diese Gegenstände separat in die Wanne legen.
Bastel- oder Nagelscheren mit einer Klingenlänge bis 6 cm sind im Handgepäck erlaubt.
Eine Shisha im Handgepäck ist erlaubt, die Kohle dazu nicht.
Für flüssigen Sonnenschutz gilt die 100-ml-Grenze. Größere Mengen müssen ins Reisegepäck.
Taschenmesser mit Klingenlänge bis 6 cm (Messer, Schere, Säge) sind im Handgepäck erlaubt.
Wimperntusche ist eine Flüssigkeit, es sind max. 100 ml erlaubt.
Bei Zahnpasta gilt wie bei anderen flüssigen Zahnpflegeprodukten (Mundwasser etc.) die 100-ml-Regel.
Bitte beachten Sie die allgemeinen Sicherheitsbestimmungen für Reisegepäck. Die Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Nachkontrollen sind immer möglich.
Bitte lassen Sie gefährliche Güter zu Hause. Diese werden Ihnen bei der Sicherheitskontrolle abgenommen. Dazu gehören
Beachten Sie diesbezüglich bitte die nebenstehende Grafik.
Spitze oder scharfe Gegenstände, die schwere Verletzungen hervorrufen können, dürfen nicht im Handgepäck mitfliegen. Darunter fallen unter anderem Hackwerkzeuge (wie Äxte, Beile und Hackmesser,...), Eisäxte und Eispickel, Rasierklingen, Teppichmesser, Messer (mit einer Klingenlänge über 6 cm), Scheren (mit einer Klingenlänge über 6 cm ab dem Scharnier gemessen), Kampfsportgeräte mit einer Spitze oder scharfen Kante, Schwerter und Säbel. Für detaillierte Informationen kontaktieren Sie bitte Ihre Fluggesellschaft.
Sie können nicht erlaubte gefährliche Güter (z. B. Sprays, Benzinfeuerzeuge) und gefährliche Gegenstände (z. B. Messer, Scheren) bei der Flughafenwache (+49 711 948-3355) gegen eine Gebühr von 6,50 Euro hinterlegen und nach der Reise rund um die Uhr (spätestens nach 6 Wochen) dort wieder abholen.
Haben Sie ein Haustier? Oder sperriges Gepäck wie Surfbretter, Kinderwagen, Golfgepäck oder Fahrräder? Auch das ist kein Problem. Ihre Fluggesellschaft oder Ihr Reisebüro treffen gerne die erforderlichen Vorbereitungen.
Die Fluggesellschaften Eurowings und Tuifly bieten bei uns am Airport den Self Bag Drop an. Mit Hilfe der neuen Service-Stationen können Sie Ihr Gepäck für ausgewählte Flüge selbst schnell und sicher aufgeben. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Airline, ob Sie für Ihren Flug den Self Bag Drop nutzen können. Die Schalter für die Gepäckaufgabe finden Sie hier:
Eurowings: Terminal 1, Abflug, Schalter 150-154
Lufthansa-Gruppe (Austrian, Lufthansa, Swiss): Terminal 3, Abflug, Schalter 320-323
Tuifly: Terminal 3, Abflug, Schalter 320-323
Website Eurowings Website Lufthansa Website TuiflyUm Ihnen die Gepäckbeförderung so angenehm wie möglich zu machen, stehen an allen Parkhäusern, Parkplätzen, Terminaleingängen und an der Gepäckausgabe Gepäckwagen, die Sie kostenlos gegen Pfand (1Euro, 50Euro-Cent, 25 US Cent oder 1SFR) benutzen können.
Noch bequemer: Wir bieten Ihnen am Flughafen Stuttgart einen persönlichen Gepäckträger - Dienst an. Dieser kann unter der Rufnummer +49 152 57685397 (Fax: +49 711 948-4501) gegen eine geringe Gebühr angefordert werden....
Schließfach | Maße | Preis / Tag |
---|---|---|
Klein | B:35 cm, H: 46 cm, T: 90,5 cm | 2.- EUR |
Mittel | B:35 cm, H: 63 cm, T: 90,5 cm | 4.- EUR |
Groß | B:35 cm, H: 95 cm, T: 90,5 cm | 6.- EUR |
XXL | B: 52 cm, H: 95 cm, T: 90,5 cm | 6.- EUR |
Ski | B: 35 cm, H: 194 cm, T: 60 cm | 6.- EUR |
Schließfächer finden Sie rechts neben dem Terminal 1, hinter dem Gebäude der Wache.
Bezahlart: Münzen (0,5/1,0/2,0); Geldscheine (5,-/10,-); Kreditkarten (Visa, Master); deutsche ec- Karten
Bei Verlust des Tickets 10 Euro.