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Streik am 18. und 19.4. - Stadtbahn U6 fährt nicht

Bitte bei der Anreise beachten: Am 18. und 19.4. fährt die Stadtbahn U6 aufgrund eines Streiks nicht zum Flughafen. Passagiere werden gebeten, bei der Anreise die S-Bahn und Busse zu benutzen.

Teilnahmebedingungen zum Gewinnspiel „Kofferversteigerung“ der Flughafen Stuttgart GmbH

1. Gewinnspiel

(1)
Das Gewinnspiel wird von der Flughafen Stuttgart GmbH Flughafenstraße 32, 70629 Stuttgart durchgeführt.

(2)
Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook, d.h. es wird von Facebook weder gesponsert noch organisiert noch sonst in irgendeiner Weise unterstützt. Die Teilnahmebedingungen sowie sonstige Informationen zu diesem Gewinnspiel werden ausschließlich von der Flughafen Stuttgart GmbH zur Verfügung gestellt. Die Geltendmachung irgendwie gearteter Ansprüche bezüglich des Gewinnspiels gegenüber Instagram ist daher ausgeschlossen. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden im Hinblick auf das Gewinnspiel sind an die Flughafen Stuttgart GmbH unter oben genannter Adresse zu richten.

(3)
Das Gewinnspiel startet am 23.10.2020 und endet am 25.10.2020, um 23.59 Uhr (MEZ). Entscheidend für die Rechtzeitigkeit der Teilnahme ist der Zeitpunkt, in dem der Post vom User kommentiert wird. Sofern es hierbei zu technischen Problemen bei Facebook kommt, übernimmt die Flughafen Stuttgart GmbH dafür keine Verantwortung. Der Beitrag kann dann für die Teilnahme leider nicht berücksichtigt werden.

(4)
Die Flughafen Stuttgart GmbH verlost im Zuge der Kofferversteigerung einen herrenlosen Koffer samt Inhalt, dessen Inhalt nicht bekannt ist.

(5) 
Die Information über die Teilnahme am Gewinnspiel können Nutzer via Facebook teilen. Hierbei entscheiden die User selbst, wer diese Information sehen darf.

2. Teilnahme

(1)
Ein Teilnehmer akzeptiert die Teilnahme- und Datenschutzbestimmungen, indem er unter dem Facebook-Gewinnspielpost kommentiert und das Gewicht des auf dem Foto abgebildeten Koffers möglichst genau schätzt. Wer am nächsten dran ist, gewinnt den Koffer. Wenn mehrere Teilnehmer gleich nah am richtigen Gewicht sind, wird unter diesen ausgelost. Jeder Nutzer kann nur einmal teilnehmen. Eine wirksame Teilnahme am Gewinnspiel setzt voraus, dass sein Facebook-Account, mit dem er kommentiert, einer echten Person zuzuordnen ist und eine Kontaktaufnahme mit einer Direktnachricht via Facebook möglich ist. Die Nutzungsbedingungen von Facebook sind dabei zu beachten.

(2)
Teilnahme- und gewinnberechtigt sind alle Personen ab 18 Jahren.

(3)
Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder bei Manipulationen behält sich die Flughafen Stuttgart GmbH das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden. Darüber hinaus behält sich die Flughafen Stuttgart GmbH vor, einzelne Facebook-Fans von der Flughafen Stuttgart GmbH Fan-Liste zu löschen, sofern die Profilbilder oder der Nutzername gegen die Nutzungsbedingungen von Instagram verstoßen, weil sie z.B. verabscheuungswürdige, bedrohliche oder pornografische Inhalte enthalten oder zu Gewalt auffordern. In diesem Fall sind die Nutzer vom Gewinnspiel ausgeschlossen.

(4)
Ein Anspruch auf Teilnahme am Gewinnspiel besteht nicht. Die Teilnahme beginnt mit dem Kommentieren des Facebook-Posts sowie dem markieren einer Freundin/eines Freundes auf dem Kanal der Flughafen Stuttgart GmbH. Für die Teilnahme über Facebook wird ein aktiver Account für das Netzwerk benötigt. Bitte beachten Sie die für Facebook geltenden Nutzungsbedingungen.

(5)
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und kann jederzeit widerrufen werden.

(6)
Durch das Kommentieren des Facebook-Posts erklärt der Teilnehmer ausdrücklich sein Einverständnis mit den Regeln des Gewinnspiels.

(7)
Mitarbeiter der Flughafen Stuttgart GmbH und deren Angehörige sowie Mitarbeiter der Tochterfirmen und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

(8)
Die Flughafen Stuttgart GmbH behält sich vor, einzelne Kommentare, die gegen die Nutzungsbedingungen von Facebook verstoßen, weil sie z.B. verabscheuungswürdige, bedrohliche oder pornografische Inhalte enthalten oder zu Gewalt auffordern, an Facebook zu melden. In diesem Fall sind die Nutzer vom Gewinnspiel ausgeschlossen.

(9)
Aufrufe zum Teilen von Informationen/dem Gewinnspiel sind keine Anforderung des Gewinnspiels und unabhängig von der Teilnahme am Gewinnspiel.

3. Durchführung und Abwicklung

(1)
Der Preis wird unter allen Teilnehmern verlost, die unter dem Facebook-Post möglichst genau das Gewicht des abgebildeten Koffers kommentieren. Wer am nächsten dran ist, gewinnt den Koffer. Wenn mehrere Teilnehmer gleich nah am richtigen Gewicht sind, wird unter diesen ausgelost. Der Gewinn ist nicht übertragbar. Der Gewinner wird nach Ablauf des Gewinnspiels schriftlich per Facebook-Direktnachricht benachrichtigt. Der Gewinner willigt ein, dass er direkt über Facebook vom Gewinn benachrichtigt werden darf.

(2)
Die Bekanntgabe des Gewinners erfolgt ohne Gewähr.

(3)
Der Gewinner wird nach Ablauf des Gewinnspiels von der Flughafen Stuttgart GmbH via Facebook-Direktnachricht benachrichtigt. Bei der Benachrichtigung der Gewinner via Facebook-Direktnachricht werden folgende personenbezogenen Daten erfragt: User-Name, Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse sowie Geburtsdatum. Die zwei letzteren für die weitere Korrespondenz mit dem Gewinner und um seine Volljährigkeit zu überprüfen. Der Gewinner wird in der Direktnachricht anschließend dazu aufgefordert den Gewinn per Mail zu bestätigen und die notwendigen personenbezogenen Daten an die E-Mail-Adresse socialmedia@stuttgart-airport.com zu senden. Jeder Teilnehmer erklärt sich hierzu mit Teilnahme am Gewinnspiel einverstanden.

(4)
Der Gewinner ist verpflichtet, die Annahme des Gewinns unverzüglich nach Benachrichtigung über den Gewinn – spätestens jedoch 3 Tage nach der Benachrichtigung zu bestätigen. Andernfalls wird ein neuer Gewinner ermittelt.

Die Rückbestätigung ist telefonisch, per E-Mail oder als Facebook-Direktnachricht vorzunehmen bei:
Flughafen Stuttgart GmbH
Abteilung Unternehmenskommunikation
Kennwort: Flughafen Stuttgart – Kofferversteigerung
Telefon: 0711-948 3753; Fax: 0711-948 2362
Email: socialmedia@stuttgart-airport.com

(5)
Die Einlösung und Übergabe des Gewinnes finden entweder am Sonntag, 08.11.2020, während der Online-Kofferversteigerung am Flughafen Stuttgart statt oder in der Woche nach der Online-Auktion (Kalenderwoche 46), ebenfalls vor Ort am Flughafen. Sollte der Gewinner in den genannten Zeiträumen den Gewinn nicht entgegennehmen können, wird ein neuer Gewinner ausgelost.

(6)
Die Flughafen Stuttgart GmbH behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angaben von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht die Flughafen Stuttgart GmbH insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und / oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht (mehr) gewährleistet werden kann.

(7)
Eine Barauszahlung des Gewinnwertes und ein Umtausch sind ausgeschlossen. Der Gewinn ist nicht übertragbar. Die Flughafen Stuttgart GmbH behält sich vor, den Preis durch einen gleichwertigen zu ersetzen.

(8)
Es gilt deutsches Recht ohne die Verweisnormen des Internationalen Privatrechts. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

4. Haftung

(1) 
Die Flughafen Stuttgart GmbH haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Gesellschaft, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter – weder vorsätzlicher noch grob fahrlässiger – Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für von der Flughafen Stuttgart GmbH, den jeweiligen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Im Übrigen ist die Haftung der Flughafen Stuttgart GmbH ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt auch für etwaige Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche des Teilnehmers bei vorzeitiger Beendigung des Gewinnspiels.

(2)
Beiträge von Teilnehmern, die diese im Rahmen des Gewinnspiels tätigen, dürfen nicht rechtswidrig sein, insbesondere dürfen sie keine Beleidigungen, falsche Tatsachenbehauptungen, Wettbewerbs-, Marken oder Urheberrechtsverstöße enthalten.
Im Falle eines Verstoßes hat der Teilnehmer direkt für diesen einzustehen und stellt die Flughafen Stuttgart GmbH von allen Ansprüchen frei.

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