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Teilnahmebedingungen für das Flughafen Stuttgart Gewinnspiel „Lichterfestival“

1. Lichterfestival-Gewinnspiel

(1)
Das Lichterfestival-Gewinnspiel
 wird von der Flughafen Stuttgart GmbH (FSG) Flughafenstraße 32, 70629 Stuttgart durchgeführt.
(2)
Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram, d.h. es wird von Instagram weder gesponsert noch organisiert noch sonst in irgendeiner Weise unterstützt. Die Teilnahmebedingungen sowie sonstige Informationen zu diesem Gewinnspiel werden ausschließlich von der Flughafen Stuttgart GmbH zur Verfügung gestellt. Die Geltendmachung irgendwie gearteter Ansprüche bezüglich des Gewinnspiels gegenüber Instagram ist daher ausgeschlossen. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden im Hinblick auf das Gewinnspiel sind an die Flughafen Stuttgart GmbH unter oben genannter Adresse zu richten.
(3)
Das Gewinnspiel startet am Montag, dem 23.06.2025 und endet am Freitag, dem 27.06.2025 um 11:59 Uhr (MEZ). Entscheidend für die Rechtzeitigkeit der Teilnahme ist der Zeitpunkt, in dem der Gewinnspiel-Post auf der Instagram-Seite kommentiert wurde. Sofern es hierbei zu technischen Problemen bei Instagram kommt, übernimmt die Flughafen Stuttgart GmbH dafür keine Verantwortung. Der Beitrag kann dann für die Teilnahme leider nicht berücksichtigt werden.
(4)
Die Flughafen Stuttgart GmbH verlost bei Instagram unter allen Teilnehmenden 4x2 Tickets inklusive VVS für das Lichterfestival. Der Gutschein wird nach dem Zufallsprinzip verlost.
(5)
Die Information über die Teilnahme am Gewinnspiel können Nutzer via Instagram teilen. Hierbei entscheiden die User selbst, wer diese Information sehen darf.

2. Teilnahme
(1)
Ein Teilnehmer nimmt am Gewinnspiel teil, indem innerhalb des Gewinnspielzeitraums den Instagram-Post kommentiert und den Instagram-Seiten von „stuttgartairport“ und „stadtwerkelichterfest“ folgt. Eine wirksame Teilnahme am Gewinnspiel setzt voraus, dass sein Instagram-Account, mit dem er kommentiert, einer echten Person zuzuordnen ist und eine Kontaktaufnahme mit einer Direktnachricht via Instagram möglich ist. Die Nutzungsbedingungen von Instagram sind dabei zu beachten.
(2)
Teilnahme- und gewinnberechtigt sind alle Personen ab 18 Jahren.
(3)
Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen oder bei Manipulationen behält sich die Flughafen Stuttgart GmbH das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden. Darüber hinaus behält sich die Flughafen Stuttgart GmbH vor, einzelne Instagram-Fans von der Flughafen Stuttgart GmbH Fan-Liste zu löschen, sofern die Profilbilder oder der Nutzername gegen die Nutzungsbedingungen von Instagram verstoßen, weil sie z.B. verabscheuungswürdige, bedrohliche oder pornografische Inhalte enthalten oder zu Gewalt auffordern. In diesem Fall sind die Nutzer vom Gewinnspiel ausgeschlossen.
(4)
Ein Anspruch auf Teilnahme am Gewinnspiel besteht nicht. Die Teilnahme beginnt mit dem Absetzen eines Kommentars unter dem Gewinnspiel-Post auf Instagram. Für die Teilnahme über Instagram wird ein aktiver Account für das Netzwerk benötigt. Bitte beachten Sie die für Instagram geltenden Nutzungsbedingungen.
(5)
Jeder Teilnehmer kann nur einmal teilnehmen. Bei mehrfachen Kommentaren derselben Person nimmt der Teilnehmer mit dem Kommentar teil, der als Erstes im Wettbewerbszeitraum gepostet wurde.
(6)
Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos und kann jederzeit widerrufen werden.
(7)
Durch das Kommentieren des Gewinnspielposts und dem Folgen der Instagram-Accounts „stuttgartairport“ und „stadtwerkelichterfest“ erklärt der Teilnehmer ausdrücklich sein Einverständnis mit den Regeln des Gewinnspiels.
(8)
Mitarbeiter der Flughafen Stuttgart GmbH und deren Angehörige sowie Mitarbeiter der Tochterfirmen und deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen.
(9)
Die Flughafen Stuttgart GmbH behält sich vor, einzelne Kommentare und ggf. Bilder, die gegen die Nutzungsbedingungen von Instagram verstoßen, weil sie z.B. verabscheuungswürdige, bedrohliche oder pornografische Inhalte enthalten oder zu Gewalt auffordern, an Instagram zu melden. In diesem Fall sind die Nutzer vom Gewinnspiel ausgeschlossen.


3. Durchführung und Abwicklung
(1)
Der Gewinner des oben genannten Gewinns wird, soweit er den Post kommentiert hat und den Instagram-Seiten von „stuttgartairport“ und „stadtwerkelichterfest“ folgt, nach dem Zufallsprinzip ausgewählt.
(2)
Die Bekanntgabe des Gewinners erfolgt ohne Gewähr.
(3)
Der Gewinner wird nach Ablauf des Gewinnspiels von der Flughafen Stuttgart GmbH via Instagram-Direktnachricht benachrichtigt. Bei der Benachrichtigung der Gewinner via Instagram-Direktnachricht werden folgende personenbezogenen Daten erfragt: Vor- und Nachname, Geburtsdatum und E-Mail-Adresse. Beide letzteren für das Versenden der Gewinne an die Gewinner und um die Volljährigkeit der Teilnehmer zu überprüfen. Der Gewinner wird in der Direktnachricht anschließend dazu aufgefordert den Gewinn per Mail zu bestätigen und die notwendigen personenbezogenen Daten an die E-Mail-Adresse
socialmedia@stuttgart-airport.com zu senden. Jeder Teilnehmer erklärt sich hierzu mit der Teilnahme am Gewinnspiel einverstanden.

(4)

Der Versand der Gewinne, soweit diese per Post verschickt werden müssen, ist nur möglich, wenn der Gewinner eine Versandadresse innerhalb Deutschlands angibt. Ein Versand der Gewinne per Post ins Ausland ist leider nicht möglich. Sollte der Gewinner keine Versandadresse in Deutschland angeben können, verfällt der Gewinn ersatzlos.
(5)
Der Gewinner ist verpflichtet, die Annahme des Gewinns unverzüglich nach Benachrichtigung über den Gewinn – spätestens jedoch 2 Tage nach der Benachrichtigung mit der Information über den Gewinn zu bestätigen. Andernfalls verfällt der Gewinn ersatzlos.
Die Rückbestätigung ist telefonisch, per E-Mail, als Instagram-Direktnachricht vorzunehmen bei:
Flughafen Stuttgart GmbH
Abteilung Unternehmenskommunikation
Kennwort: Flughafen Stuttgart – Lichterfestival Gewinnspiel  

Telefon: 0711-948 3753; Fax: 0711-948 2362
E-Mail: socialmedia@stuttgart-airport.com
(6)
Die Flughafen Stuttgart GmbH behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel zu jedem Zeitpunkt ohne Vorankündigung und ohne Angaben von Gründen abzubrechen oder zu beenden. Von dieser Möglichkeit macht die Flughafen Stuttgart GmbH insbesondere dann Gebrauch, wenn aus technischen Gründen (z. B. Viren im Computersystem, Manipulation oder Fehler in der Hard- und / oder Software) oder aus rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels nicht (mehr) gewährleistet werden kann.
(7)
Eine Barauszahlung des Gewinnwertes und ein Umtausch sind ausgeschlossen. Der Gewinn ist nicht übertragbar. Die Flughafen Stuttgart GmbH behält sich vor, den Preis durch einen gleichwertigen zu ersetzen.
(8)
Es gilt deutsches Recht ohne die Verweisnormen des Internationalen Privatrechts. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.


4. Haftung

Die Flughafen Stuttgart GmbH haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Gesellschaft, ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei schuldhafter – weder vorsätzlicher noch grob fahrlässiger – Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für von der Flughafen Stuttgart GmbH, den jeweiligen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Im Übrigen ist die Haftung der Flughafen Stuttgart GmbH ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt auch für etwaige Erfüllungs- und Schadensersatzansprüche des Teilnehmers bei vorzeitiger Beendigung des Gewinnspiels.

 

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