Nach Urteil zu Unterstützungsstreiks: Kritik vom Flughafen Stuttgart

Das Arbeitsgericht Frankfurt hat heute (Dienstag, 27.3.) entschieden, dass eine Gewerkschaft für Folgen eines Unterstützungsstreiks nicht haften muss. Die Fluggesellschaften Lufthansa, Air Berlin, Tuifly und Germanwings hatten von der Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) insgesamt rund 32 500 Euro Schadensersatz verlangt. Die Airlines wollten damit Verluste ersetzt haben, die sie auf den Unterstützungsstreik der Fluglotsen am Stuttgarter Tower am 6. April 2009 zurückführten.

Prof. Georg Fundel, Geschäftsführer der Flughafen Stuttgart GmbH, kritisiert das Urteil:
„Kleine Spartengewerkschaften wie die GdF erstreiken hohe Forderungen für ihre Mitglieder, schaden aber dem Wirtschaftsstandort Deutschland massiv. Das verärgert nicht nur die Passagiere, es sprengt auch den sozialen Frieden innerhalb der Unternehmen. Ein solches Vorgehen passt nicht in die heutige Zeit. Die Politik ist gefordert, das Streikrecht so zu ändern, dass innerhalb einer Betriebes nur eine Gewerkschaft das Sagen hat.“

Die bei der Deutschen Flugsicherung (DFS) beschäftigten Lotsen hatten 2009 mit ihrem Ausstand den bereits mehr als einen Monat währenden Arbeitskampf der Vorfeldkontrolleure bei der Stuttgarter Flughafengesellschaft unterstützt. Es fielen damals 31 Flüge aus. Arbeitsgerichte in Baden-Württemberg wie auch in Frankfurt hatten den Streik bereits als legal eingestuft. Die GdF sah in den Klagen einen generellen Angriff auf die Tarifautonomie.

Veröffentlicht am 27. März 2012