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Beginn der Pfingstferien am 18. Mai 2024

Zum Ferienstart in Baden-Württemberg erwarten wir viele Reisende. Bitte planen Sie genügend Zeit für Anfahrt, Check-in und Sicherheitskontrollen ein. Wir empfehlen, frühestens 3 Stunden und spätestens 2 Stunden vor Abflug am Airport zu sein. Weitere Tipps finden Sie  auf unserer Reiseseite.

Sie können die Antragsformulare direkt am PC ausfüllen und anschließend ausdrucken

Bitte beachten Sie, dass bei allen Anträgen die Anlage 1 (Fahrzeugübersicht) und die Anlage 2 (Versicherungsnachweis) beizufügen ist. Alternativ zur Anlage 2 kann auch ein aktueller Versicherungsnachweis Ihrer KFZ-Versicherung verwendet werden. Bitte lesen Sie die für Fahrzeugplaketten aktuell geltenden Bestimmungen sorgfältig durch, da Sie Bestandteil der Fahr- beziehungsweise Parkgenehmigung im nicht allgemein zugänglichen Bereich des Flughafens Stuttgart sind.

Antragstellung:
Ihre signierten Antragsunterlagen senden Sie bitte ausschließlich per E-Mail an die folgende Adresse: Fahrzeugplaketten@stuttgart-airport.com.

Hinweis

Auf Grund von entsprechenden Verordnungen der EASA und der ICAO gelten seit 2022 definierte Kriterien für die Nutzung von Fahrzeugen auf Vorfeldrollbahnen (außerhalb markierter Rollbereichsstraßen) und im Rollfeldbereich. Diese Vorgaben sind in den Bestimmungen für Fahrzeugplaketten entsprechend umgesetzt worden.

Bei Fragen zu diesen neuen Regelungen seitens der Luftfahrtbehörden wenden Sie sich bitte per E-Mail an Fahrzeugplaketten@stuttgart-airport.com.

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