Hinweis für Passagiere:
Bitte beachten Sie die geltenden Bestimmungen rund um Ihre Flugreise: Zur Passagierinformation
Bitte beachten Sie die geltenden Bestimmungen rund um Ihre Flugreise: Zur Passagierinformation
Für alle Reisenden ab 6 Jahren ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im gesamten öffentlichen Bereich des Flughafengeländes (innen und außen) Pflicht. Ausnahmen sind möglich – analog zu den Regelungen zur Maskenpflicht in Baden-Württemberg. Es gilt dabei zusätzlich die Allgemeinverfügung des Landkreises Esslingen
Land Baden-Württemberg zur MaskenpflichtKinder ab 6 Jahren müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen.
Nein. Gemäß der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg werden Gesichtsvisiere nicht als adäquater Ersatz für eine Mund-Nasen-Bedeckung angesehen. Sie können lediglich als zusätzliche Maßnahme zu einer Mund-Nasen-Bedeckung eingesetzt werden. Daher sind in allen Bereichen, für die die Maskenpflicht gemäß Corona-Verordnung gilt, Mund-Nasen-Bedeckungen erforderlich. So ist auch am Flughafen eine entsprechende Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen.
Land Baden-Württemberg zur MaskenpflichtJa, ein Attest wird benötigt und ist mitzuführen und ggf. vorzulegen.
Ja, im Terminal können Sie an aufgestellten Automaten in Terminal 1 und 3 oder folgenden Shops Mund-Nasen-Bedeckungen kaufen (Änderungen möglich):
Folgende Shops bieten Desinfektionsmittel an (Änderungen möglich). Zusätzlich können Sie die kontaktlosen Desinfektionsmittelspender in den Terminals nutzen.
In öffentlichen Bereichen des gesamten Flughafengelände (innen und außen) müssen sowohl Reisende als auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Dies gilt vor allem auch dann, wenn der Mindestabstand von 1,5 Meter ggf. nicht durchgehend eingehalten werden kann.
Auch an der Sicherheitskontrolle gilt: Halten Sie Abstand zu anderen Personen, achten Sie dabei auf die Hinweisschilder und Bodenmarkierungen. Verstauen Sie den Inhalt der Hosentaschen und kleinere Gegenstände wie das Handy im Handgepäck oder der Jackentasche. Tragen Sie die Mund-Nasen-Bedeckung auch während der Sicherheitskontrolle und legen Sie diese nur auf Aufforderung ab.
An der Sicherheitskontrolle ist aktuell nur ein Handgepäckstück erlaubt. Darüber hinaus haben Airlines eigene Regeln zum Umgang mit dem Handgepäck aufgestellt. Diese erfragen Sie bitte direkt bei Ihrer Fluggesellschaft.
Informationen der Bundespolizei Liste der AirlinesWegen der zusätzlichen Bestimmungen aufgrund von Covid-19 kann es zu längeren Wartezeiten kommen. Bringen Sie auch jetzt ausreichend Zeit mit.
Die Informationsschalter in Terminal 1 und Terminal 3 sind stundenweise besetzt. Zusätzlich ist das Callcenter von 5:00-23:30 Uhr unter der Nummer +49 711 948-0 erreichbar.
Informationen und Kontaktmöglichkeiten am FlughafenDie Öffnungszeiten der Shops und Restaurants finden Sie auf unserer Website.
Shops & MoreDie Bundesregierung hat Informationen für Reisende und Pendler zusammengestellt.
FAQ der Bundesregierung für ReisendeBitte dringend die Informationen des Ziellandes bezüglich Einreise und Testanforderungen beachten. Es gelten die Bestimmungen des Auswärtigen Amtes. Passagiere, deren Corona-Test den jeweiligen Anforderungen nicht entspricht, werden am Gate abgewiesen.
Auswärtiges AmtDie Liste der aktuellen Risikogebiete finden Sie beim Robert Koch-Institut.
Risikogebiete gemäß Robert-Koch-InstitutEs werden inzwischen 3 Arten von Risikogebieten unterschieden. Reiserückkehrer deshalb bitte dringend vorab die geltenden Einreise- und Quarantäne-Bestimmungen sowie die Regelungen zur Testpflicht des Ziellandes beachten.
Risikogebiete gemäß Robert-Koch-Institut FAQ des Landes Baden-Württemberg für ReiserückkehrerÜber die Einreisebestimmungen informiert das Bundesministerium des Innern (BMI).
Bitte beachten Sie bei der Einreise aus dem Ausland auch die landesspezifischen Einreise-Quarantäneregelungen Ihres Ziel-Bundeslandes (Zielort nach Ankunft am Flughafen Stuttgart).
Informationen des Bundesgesundheitsministeriums für Reisende Infos des BMI zu Einreisebestimmungen Einreise- und Quarantänebestimmungen für Baden-WürttembergBitte beachten Sie bei der Einreise aus dem Ausland die landesspezifischen Einreise-Quarantäneregelungen Ihres Ziel-Bundeslandes.
Einreise- und Quarantänebestimmungen Baden-WürttembergBei Einreise aus einem Risikogebiet besteht weiterhin grundsätzlich eine zehntägige Quarantänepflicht, die frühestens mit einem ab dem fünften Tag der Quarantäne erhobenen negativen Testergebnis beendet werden kann. Seit dem 11.01.2021 gilt zusätzlich eine Testpflicht bei Einreise. Diese kann durch eine Testung binnen 48 Stunden vor Anreise oder durch eine Testung unmittelbar nach Einreise nachgekommen werden. Dies kann sowohl am Ort des Grenzübertritts als auch (bei unverzüglicher Fahrt dorthin) in einem Testzentrum oder am Ort der Unterbringung geschehen. Zum Test befugt sind alle niedergelassenen Ärzte, die Teste anbieten sowie die öffentlichen und privaten Testzentren. Ein negativer Test bei Einreise dient nicht zur Befreiung von der Absonderungspflicht. Für Hochinzidenz- und Virusvarianten-Gebiete gelten abweichende Bestimmungen.
Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne Baden-Württemberg FAQ des Landes Baden-Württemberg für ReiserückkehrerDas Testzentrum am Flughafen bietet verschiedene Möglichkeiten. Bitte informieren Sie sich dazu auf unsere Seite zum Corona-Testzentrum.
Für Einwohner des Landkreises Esslingen steht das Corona-Abstrichzentrum auf dem Parkplatz P30 an der Messe Stuttgart zur Verfügung. Dort werden die Proben im Drive-In Verfahren entnommen (aus dem Auto heraus). Benötigt wird ein Code, den man nach einer telefonischen Diagnose vom Hausarzt, dem Gesundheitsamt oder vom ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Telefonnummer 116117 erhält.
Den Flugstatus fragen Sie am besten direkt bei der Airline ab. Dies ist bei den meisten Airlines online mit der Flugnummer und dem Namen möglich. Tagesaktuell finden Sie den Flugstatus auch bei uns auf der Website.
Liste der Airlines AbflügeBitte wenden Sie sich in diesem Fall direkt an die Airline oder Ihren Reiseveranstalter.
Liste der AirlinesDie Regelungen der Airlines an Bord ihrer Flugzeuge finden Sie auf den Websites der jeweiligen Fluggesellschaft. Bitte informieren Sie sich vor Abflug dazu direkt bei der Airline.
Liste der AirlinesDen Flugplan finden Sie hier auf unserer Website. Bitte fragen Sie den Status des ausgewählten Fluges zusätzlich direkt bei der Airline ab.
FlugplanHinweis: Alle Angaben unter Vorbehalt und ohne Gewähr. Aktuelle und ausführliche Informationen erhalten Sie bei den offiziellen Behörden/Stellen. (Stand: 18.01.2021)