Streik am 18. und 19.4. - Stadtbahn U6 fährt nicht

Bitte bei der Anreise beachten: Am 18. und 19.4. fährt die Stadtbahn U6 aufgrund eines Streiks nicht zum Flughafen. Passagiere werden gebeten, bei der Anreise die S-Bahn und Busse zu benutzen.

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Regeln für Foto- und Filmaufnahmen

Wir freuen uns, Ihre Arbeit unterstützen zu können. Folgende verbindliche Hinweise sollen helfen, Ihre Arbeit problemlos zu gestalten. Bei Nichtbeachtung bitten wir um Verständnis dafür, dass mit Rücksicht auf einen reibungslosen Betriebsablauf die Arbeiten von uns abgebrochen werden. -Kommerzielle Film- und Fotoaufnahmen sind kostenpflichtig. Die Abrechnung erfolgt nach Stunden und Aufwand für Betreu-ung. Für kommerzielle Filmaufnahmen ist Ihr Ansprechpartner: Herbert Friedrich, Telefon 0711/948-3488. -Für journalistische Zwecke sind Dreh- und Fototermine kostenfrei, soweit eine über das normale Maß hinausgehende spezielle Betreuung durch die Flughafen Stuttgart GmbH nicht nötig ist. Ansprechpartner ist die Pressestelle, Telefon 0711/948-3753; Fax: -2362; mail: presse@stuttgart-airport.com -Das Film- oder Fototeam verpflichtet sich, die Arbeiten über eine eigene Haftpflichtversicherung abzusichern. Die Flughafen Stuttgart GmbH ist von gesetzlichen Haftpflichtansprüchen freigestellt. -Die Genehmigung zur Ausstrahlung wird nur für Sendungen erteilt, die in unmittelbarem Zusammenhang mit den angemelde-ten Arbeiten stehen. Eine spätere Ausstrahlung des Materials, auch zur Bebilderung anderer Themen, ist unzulässig und muss genehmigt werden. -Für alle Film- und Fotoarbeiten, die nicht aus tagesaktuellem Anlass gemacht werden müssen, gilt eine Anmeldefrist von min-destens 10 Tagen. -Film- und Fotoarbeiten sind ohne Betreuung im öffentlichen Bereich des Flughafens (überall dort, wo man ohne Ticket hinge-hen kann) möglich. Filmarbeiten im Gatebereich und in der Gepäckausgabe sind generell nicht möglich. -Das Team meldet sich zu Beginn am Informationsschalter an (Terminal 3, Ebene 3). -Das Schalterpersonal darf in keinem Fall direkt gefilmt werden (Recht am eigenen Bild), bzw. nur nach direkter Anfrage. Sollten sich Passagiere oder Mitarbeiter in ihrem Wohlbefinden gestört fühlen, kann dies zur Unterbrechung oder dem Abbruch der Dreharbeiten führen. -Von der Bundespolizei (Bpol) untersagt ist das Filmen der Sicherheitskontrollen. Das gilt auch für Aufnahmen in Richtung dieser Kontrollen. Bei Nichtbeachtung kann das Filmmaterial von der BPol eingezogen werden, da es sich um einen sicherheits-relevanten Bereich handelt. -Aus Sicherheitsgründen dürfen keine Kabel gezogen werden (Behinderung der Passagiere und Kofferkulis). -Große Scheinwerfer sind untersagt. Sie beeinträchtigen die Mitarbeiter der Airlines. Eine kleine Handlampe ist ok. -Die Flughafen Stuttgart GmbH erhält von den Aufnahmen auf Anforderung ein Belegexemplar. -Im Terminal entscheidet vor Ort bei strittigen Fragen die Terminalaufsicht (Telefon: - 3763). -Auf dem Vorfeld entscheidet vor Ort bei strittigen Fragen der Verkehrsleiter von Dienst (Telefon: - 3586).