Hinweis für Apcoa-Kunden:

Dies ist eine Seite des VIP-Service. Wenden sie sich wegen Ihrer Parkplatz-Buchung bitte direkt an Apcoa mit dem untenstehenden Link.

Apcoa - Mein Konto/Umbuchung

Allgemeine Geschäftsbedingungen „VIP-Service“

1. Geltungsbereich, Angebot und Vertragsabschluss

1.1
Die Leistungen und Angebote der Flughafen Stuttgart GmbH im Zusammenhang mit dem VIP-Service erfolgen ausschließlich auf Basis dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

1.2
Spätestens mit der Inanspruchnahme der Dienstleistung gelten diese Geschäftsbedingungen als angenommen. Erklärungen und Gegenbestätigungen des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Diese gelten nicht, auch wenn der Kunde wiederholt auf diese verweist. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn die Flughafen Stuttgart GmbH diese schriftlich bestätigt.

1.3
Die VIP-Angebote der Flughafen Stuttgart GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche
Buchungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung der Flughafen Stuttgart GmbH.

 

2. Preise, Leistungen, Zahlungsbedingungen

2.1
Soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die Preise und der Leistungsumfang wie in den einzelnen VIP-Paketen angegeben. Alle Preise verstehen sich inklusive der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.

2.2
Pro Buchung ist ein Kind unter 12 Jahren frei und wird nicht berechnet. Kinder, die das 2. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, werden generell nicht berechnet.

2.3
Weitere Leistungen sind gegen Aufpreis möglich (Preise auf Anfrage). Sofern Zusatzleistungen verlangt werden, werden diese gesondert vereinbart und abgerechnet.

2.4
Die Zahlung des Rechnungsbetrages muss innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Rechnung / Buchungsbestätigung erfolgen. Bei kurzfristigeren Buchungen spätestens 3 Tage vor dem vereinbarten / gebuchten Leistungstermin. Maßgeblich ist der Eingang des vollständigen Rechnungsbetrags auf dem in der Rechnung angegebenen Konto der Flughafen Stuttgart GmbH.

 

3. Stornierungen, Umbuchungen

3.1
Falls der Kunde seine Buchung storniert, ist die Flughafen Stuttgart GmbH berechtigt, folgende Stornogebühren zu berechnen:

  • Bei Stornierungen ab dem 5. Tag bis zum 3. Tag vor dem vereinbarten / gebuchten
    Leistungstermin: 10 % des vereinbarten Preises / VIP-Pakets
  • Bei Stornierungen ab dem 2. Tag vor dem vereinbarten / gebuchten
    Leistungstermin: 20 % des vereinbarten Preises / VIP-Pakets

3.2
Die Stornierung der VIP-Buchung beim VIP-Service des Flughafen Stuttgart muss schriftlich per Post, Telefax oder E-Mail an nachfolgenden Kontakt erfolgen:

Telefon VIP-Service: 0711 948-0
Telefax VIP-Service: 0711 948-3766
Email VIP-Service: vip-service@stuttgart-airport.com

Flughafen Stuttgart GmbH
„VIP-Service“
Flughafenstraße 43
70629 Stuttgart

Die Rechtzeitigkeit der Stornierung bestimmt sich nach deren Eingang bei der Flughafen Stuttgart GmbH. Die Stornierung wird in der Zeit von Montag bis Freitag zwischen 09.00 Uhr und 16.00 Uhr entgegen genommen. Bei späterem Eingang gilt der nachfolgende Werktag als Stornierungsdatum.

3.3
Umbuchungen vor dem vereinbarten / gebuchten Leistungstermin sind generell zulässig.

3.4
Es bleibt dem Kunden unbenommen nachzuweisen, dass dem Flughafen Stuttgart GmbH ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist.

 

4. Datenschutz

4.1
Der Schutz der privaten Daten des Kunden hat für die Flughafen Stuttgart GmbH äußerste Priorität. Zu dem Zwecke der Durchführung und Abwicklung des VIP-Services ist es jedoch erforderlich, dass Einzelangaben über die persönlichen und sachlichen Verhältnisse des Kunden erfragt, gespeichert, verarbeitet und genutzt werden, die auf dessen Identität hindeuten („personenbezogene Daten“, wie z.B. Name, Email-Adresse, Postanschrift, Telefonnummer).

4.2
Die personenbezogenen Daten des Kunden werden in dem erteilten Umfang von der Flughafen Stuttgart GmbH ausschließlich zu Abrechnungszwecken gespeichert und nicht an Dritte weitergegeben. Alle personenbezogenen Daten des Kunden werden zudem unverzüglich gelöscht, wenn ein Kunde dies schriftlich beantragt bzw. seine Buchung storniert.

4.3
Mit der Buchung des VIP-Service willigt der Kunde in die vorstehend beschriebene Verwendung seiner personenbezogenen Daten ein.

5. Gewährleistung, Haftung

5.1
Die Flughafen Stuttgart GmbH gewährleistet, die vereinbarten / gebuchten VIP-Leistungen wie vereinbart zu erbringen.

5.2
Die Flughafen Stuttgart GmbH übernimmt keine Gewähr für Schäden, die auf pflichtwidriges oder nachlässiges Verhalten des Kunden zurückzuführen sind.

5.3
Die Flughafen Stuttgart GmbH haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit ihrer Gesellschaft, ihrer gesetzlichen Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen oder bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

5.4
Bei schuldhafter – weder vorsätzlicher noch grob fahrlässiger – Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung der Flughafen Stuttgart GmbH begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Dieser wird maximal begrenzt auf den dreifachen Preis des jeweils gebuchten VIP-Pakets.

5.5
Die Haftungsbegrenzung gilt nicht für von der Flughafen Stuttgart GmbH, ihren jeweiligen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen schuldhaft verursachten Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

5.6
Im Übrigen ist die Haftung der Flughafen Stuttgart GmbH ausgeschlossen.

 

6. Höhere Gewalt

6.1
In Fällen eines Ereignisses höherer Gewalt ist die davon betroffene Vertragspartei für die Dauer und den Umfang des Ereignisses von der Verpflichtung zur Leistung befreit. Höhere Gewalt ist jedes außerhalb der Einfluss- oder Verantwortungsbereiche der betroffenen Vertragspartei liegende Ereignis, durch das diese ganz oder teilweise an der Erfüllung ihrer Pflichten gehindert wird.

6.2
Beispiele: Naturkatastrophen (z.B. Überschwemmungen, Erdbeben, Wirbelstürme, und andere extreme natürliche Ereignisse), Feuerschäden, Unruhen, Sabotagen, Arbeitskämpfe (Streiks und rechtmäßige Aussperrungen), behördliche Maßnahmen und Verfügungen, sowie sonstige ähnliche, unvorhersehbare und unabwendbare Ereignisse.

 

7. Geheimhaltung, Flughafenbenutzungsordnung

7.1
Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche vertrauliche, nicht öffentliche oder geschützte Informationen, von denen er im Rahmen der Durchführung und Abwicklung des VIP-Services Kenntnis erhält, und die sich auf Geschäfte, Betriebsgeheimnisse, technische oder andere Angelegenheiten der Flughafen Stuttgart GmbH beziehen, streng vertraulich zu behandeln.

7.2
Der Kunde verpflichtet sich, ohne vorherige Absprache / Zustimmung der Flughafen Stuttgart GmbH keine Foto-, Ton- und Filmaufnahmen zu tätigen.

7.3
Es gilt die Flughafenbenutzungsordnung der Flughafen Stuttgart GmbH. Diese ist abrufbar unter:
http://www.flughafen-stuttgart.de/agb-sonstige-regelwerke

 

8. Schlussbestimmungen

8.1
Änderungen, Ergänzungen, Nebenabreden und Zusicherungen zu diesem Vertrag sind schriftlich niederzulegen. Dies gilt auch für nachträgliche Vertragsänderungen.

8.2
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksame Bestimmung unverzüglich durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem angestrebten Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

8.3
Für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis mit Kaufleuten ist ausschließlicher Gerichtsstand Stuttgart.

8.4
Sollte der Vertrag mit einem ausländischen Vertragspartner geschlossen werden, so findet auf das Vertragsverhältnis ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.