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Beginn der Pfingstferien am 18. Mai 2024

Zum Ferienstart in Baden-Württemberg erwarten wir viele Reisende. Bitte planen Sie genügend Zeit für Anfahrt, Check-in und Sicherheitskontrollen ein. Wir empfehlen, frühestens 3 Stunden und spätestens 2 Stunden vor Abflug am Airport zu sein. Weitere Tipps finden Sie  auf unserer Reiseseite.

Wählen Sie bitte zunächst den Geltungsbereich Ihres Flughafenausweises (grün markiert). Abhängig von den benötigten Berechtigungen, melden Sie sich bitte für eine Schulung zum Betreten des Bereichs (Basisberechtigung) oder zum Betreten und Befahren des Bereichs (Fahrberechtigung) an.

Bei Rückfragen stehen wir Ihnen Montag bis Freitag zwischen 8 und 12 Uhr gerne auch telefonisch unter +49 711 948-3088 zur Verfügung.

Bitte beachten: Teilnahmevoraussetzung für alle Erstschulungen auf dieser Seite ist ein gültiger Flughafenausweis. Ferner müssen alle Schulungen spätestens 4 Wochen nach Erhalt des Flughafenausweises absolviert werden.

Flughafenausweis mit markiertem Geltungsbereich

Geltungsbereich H, N oder S

BETRETEN

Die Basisberechtigung Hochbauzone (BHZ) berechtigt zum unbegleiteten Betreten des Sicherheitsbereichs im Bereich der Hochbauzone.

Weitere Informationen und Anmeldung

BETRETEN & BEFAHREN

Die Fahrberechtigung Hochbauzone (FHZ) berechtigt zum unbegleiteten Betreten und Befahren des Sicherheitsbereichs im Bereich der Hochbauzone.

Weitere Informationen und Anmeldung

Geltungsbereich A, V, G oder C

Betreten

Die Basisberechtigung Vorfeld (BVF) berechtigt zum unbegleiteten Betreten des Sicherheitsbereichs im Bereich der Hochbauzone, des General Aviation Bereiches und der Vorfelder.

Weitere Informationen und Anmeldung

Betreten & Befahren

Die Fahrberechtigung Vorfeld (FVF) berechtigt zum unbegleiteten Betreten und Befahren des Sicherheitsbereichs im Bereich der Hochbauzone, des General Aviation Bereiches und der Vorfelder.

Weitere Informationen und Anmeldung
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